vielleicht jetzt politisch korrekt ¯\_(ツ)_/¯
original:
§ 24.1 UrhG: Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
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